Freiwilliger Verzicht auf Zusatzstoffe

Bei der Herstellung und der Pflege von Schweizer Käse sind – wie in der EU – gewisse Zusatzstoffe erlaubt. Um sich jedoch deutlich von Importprodukten abzugrenzen, hat die Schweizer Käsebranche 2002 beschlossen, sich freiwillig an noch strengere Vorgaben zu halten und auf künstlich hergestellte Farbstoffe und verschiedene antibiotisch wirkende Konservierungsmittel zu verzichten. Dies wird in der „freiwilligen Verzichtserklärung“ festgehalten. Dieser Branchenkodex wird seither alle drei Jahre von einer grossen Mehrheit der Schweizer Käserinnen und Käser unterzeichnet. Vom Branchenkodex ausgenommen sind einzig Frischkäse, saisonale Spezialitäten, Schmelzkäse sowie die Schmelzkäsezubereitung.

Konkret verpflichtet sich die Branche mit der „freiwilligen Verzichtserklärung“ bei der Herstellung und Pflege von Extrahart-, Hart-, Halbhart- und Weichkäse auf folgende Zusatzstoffe zu verzichten:

  • mittels gentechnischer Verfahren hergestellte Labstoffe
  • Zusatzstoffe zur Verhinderung von Fehlgärungen: Nisin (E 234), Lysozym (E 1105), Natriumnitrat (E 251) und Kaliumnitrat (E 252)
  • Synthetisch hergestellte Färbemittel
  • Zusatzstoffe zur Oberflächenbehandlung: Natamycin (E 235)

 

Fast alle Schweizer Käsereien haben diese Verzichtserklärung unterschrieben.

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